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   VGH Baden-Württemberg, 16.12.2010 - 4 S 2403/10   

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VGH Baden-Württemberg, 16.12.2010 - 4 S 2403/10 (https://dejure.org/2010,5168)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 (https://dejure.org/2010,5168)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 4 S 2403/10 (https://dejure.org/2010,5168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Dauerhafte Zuweisung von Beamten zu Tochter- und Enkelunternehmen sowie Beteiligungsgesellschaften der Telekom; amtsangemessene Beschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit i.S.v. § 4 Abs. 4 S. 2 Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (PostPersRG) in Bezug auf das abstrakte Tätigkeitsfeld und auf die konkrete Tätigkeit eines Beamten; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit i.S.v. § 4 Abs. 4 S. 2 Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost ( PostPersRG ) in Bezug auf das abstrakte Tätigkeitsfeld und auf die konkrete Tätigkeit eines Beamten; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 410 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2010 - 4 S 2403/10
    Gemäß der nach Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG gebotenen Wahrung der Rechtsstellung der Beamten stellt § 8 PostPersRG i.V.m. § 18 BBesG klar, dass auch im Bereich der Postnachfolgeunternehmen der Grundsatz der funktionsgerechten Ämterbewertung gilt, dessen Anwendung für die Erfüllung der Ansprüche auf amtsangemessene Beschäftigung erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, BVerwGE 126, 182 m.w.N.).

    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (BVerwG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 -, BVerwGE 132, 40, und vom 22.06.2006, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 05.08.2009 - 4 S 1237/09 -).

    Eine solche, sich vom hergebrachten Bild des Amts im funktionellen Sinne (vgl. dazu Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl., RdNr. 48) entfernende Sichtweise wird den "strengen Voraussetzungen" des § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.09.2008, a.a.O.), die die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 143b Abs. 3 GG umsetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.2006, a.a.O.), nicht gerecht.

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2010 - 4 S 2403/10
    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (BVerwG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 -, BVerwGE 132, 40, und vom 22.06.2006, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 05.08.2009 - 4 S 1237/09 -).

    Eine solche, sich vom hergebrachten Bild des Amts im funktionellen Sinne (vgl. dazu Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl., RdNr. 48) entfernende Sichtweise wird den "strengen Voraussetzungen" des § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.09.2008, a.a.O.), die die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 143b Abs. 3 GG umsetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.2006, a.a.O.), nicht gerecht.

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 5 ME 191/09

    Begriff der "dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit" im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2010 - 4 S 2403/10
    3 a) Die dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG muss sich sowohl auf das dem Statusamt entsprechende abstrakte Tätigkeitsfeld des Beamten als auch auf die dem Statusamt sowie dem abstrakten Tätigkeitsfeld entsprechende konkrete Tätigkeit beziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 28.06.2010 - 4 S 2423/09 -, OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 27.01.2009 - 5 ME 427/08 -, ZBR 2009, 279 und vom 28.01.2010 - 5 ME 191/09 -, DVBl 2010, 382), da nur so die sich aus dem Status des Beamten ergebenden Rechte bei der Beschäftigung bei einem Tochter- oder Enkelunternehmen der DTAG gewahrt werden können.

    aa) Mit der Zuweisung eines abstrakten Tätigkeitsfelds wird eine dauerhafte Bindung zwischen dem Beamten und einem Kreis von Arbeitsposten begründet, die bei der Organisationseinheit, der der Beamte zugewiesen wird, auf Dauer eingerichtet sind und die seinem Amt im statusrechtlichen Sinne zugeordnet werden (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.01.2010, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08

    Voraussetzungen der Zuweisung einer zu Vivento versetzten Beamtin zu einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2010 - 4 S 2403/10
    3 a) Die dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG muss sich sowohl auf das dem Statusamt entsprechende abstrakte Tätigkeitsfeld des Beamten als auch auf die dem Statusamt sowie dem abstrakten Tätigkeitsfeld entsprechende konkrete Tätigkeit beziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 28.06.2010 - 4 S 2423/09 -, OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 27.01.2009 - 5 ME 427/08 -, ZBR 2009, 279 und vom 28.01.2010 - 5 ME 191/09 -, DVBl 2010, 382), da nur so die sich aus dem Status des Beamten ergebenden Rechte bei der Beschäftigung bei einem Tochter- oder Enkelunternehmen der DTAG gewahrt werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - 1 B 1650/08

    Rechtmäßigkeit der dauerhaften Zuweisung eines Beamten zu einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2010 - 4 S 2403/10
    Dies aber ist etwa auch dann der Fall, wenn die Aktiengesellschaft ihre Zuweisungen so gestaltet, dass die wesentlichen Entscheidungen über den Einsatz eines zugewiesenen Beamten - sei es bei der Bestimmung des abstrakten Tätigkeitsfelds, sei es bei der Zuweisung der konkreten Tätigkeit - durch die Tochtergesellschaft getroffen werden können oder sogar müssen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.03.2009 - 1 B 1650/08 -, ZTR 2009, 608, vgl. auch Senatsbeschluss vom 19.03.2009 - 4 S 3311/08 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 4 S 3311/08

    Amtsangemessene Beschäftigung von Telekom-Beamten; Vivento Customer Service;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2010 - 4 S 2403/10
    Dies aber ist etwa auch dann der Fall, wenn die Aktiengesellschaft ihre Zuweisungen so gestaltet, dass die wesentlichen Entscheidungen über den Einsatz eines zugewiesenen Beamten - sei es bei der Bestimmung des abstrakten Tätigkeitsfelds, sei es bei der Zuweisung der konkreten Tätigkeit - durch die Tochtergesellschaft getroffen werden können oder sogar müssen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.03.2009 - 1 B 1650/08 -, ZTR 2009, 608, vgl. auch Senatsbeschluss vom 19.03.2009 - 4 S 3311/08 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1555/09

    Anwendung des Grundsatzes der funktionsgerechten Ämterbewertung für bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2010 - 4 S 2403/10
    Sie hat lediglich sicherzustellen, dass der Beamte die ihm zugewiesene "konkrete" Tätigkeit tatsächlich ausüben kann, und ihn dabei durch etwa erforderliche Anordnungen anzuleiten (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.03.2010 - 1 B 1555/09 -, Juris).
  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 6 CS 10.1850

    Bundesbeamtenrecht; Telekom; Zuweisung zu Tochterunternehmen an anderem Dienstort

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2010 - 4 S 2403/10
    Der Antragsgegnerin kann also der Sache nach nicht darin gefolgt werden, dass Gegenstand der Zuweisung im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG nur eine Tätigkeit (bei einer Organisationseinheit eines in § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG bezeichneten Unternehmens) und nicht eine abstrakt- und konkret-funktionelle Amtsstellung sei (a.A. wohl Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 26.04.1010 - 15 CS 10.419 -, ZBR 2010, 349 und vom 12.10.2010 - 6 CS 10.1850 -, Juris).
  • VGH Bayern, 26.04.2010 - 15 CS 10.419

    Beschwerde; dauerhafte Zuweisung zur Vivento Customer Services GmbH (VCS);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2010 - 4 S 2403/10
    Der Antragsgegnerin kann also der Sache nach nicht darin gefolgt werden, dass Gegenstand der Zuweisung im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG nur eine Tätigkeit (bei einer Organisationseinheit eines in § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG bezeichneten Unternehmens) und nicht eine abstrakt- und konkret-funktionelle Amtsstellung sei (a.A. wohl Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 26.04.1010 - 15 CS 10.419 -, ZBR 2010, 349 und vom 12.10.2010 - 6 CS 10.1850 -, Juris).
  • VG Arnsberg, 12.11.2010 - 13 L 784/10

    Megaplan-Zuweisung rechtswidrig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2010 - 4 S 2403/10
    Daher könnte es sein, dass die Zuweisung auch das Statusamt des Antragstellers berührt, was dann möglicherweise im Bescheid zum Ausdruck kommen müsste (vgl. auch VG Arnsberg, Beschluss vom 12.11.2010 - 13 L 784/10 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 4 S 869/17

    Zuweisung eines Telekom-Beamten; pflegebedürftige Angehörige

    a) Die dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit im Sinne dieser Regelung muss sich sowohl auf das dem Statusamt des Beamten entsprechende abstrakte Tätigkeitsfeld als auch auf die dem Statusamt sowie dem abstrakten Tätigkeitsfeld entsprechende konkrete Tätigkeit beziehen, da nur so die sich aus dem Status des Beamten ergebenden Rechte im Rahmen der Beschäftigung bei einem Tochter- oder Enkelunternehmen der DTAG gewahrt werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 -, Juris).

    Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass mit den gravierenden Veränderungen im Bereich der Telekommunikation eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsbilder verbunden ist, so wie jede auf eine gewisse Dauer angelegte Dienstposten- bzw. Arbeitsplatzbeschreibung notwendigerweise ein gewisses Maß an Abstraktheit aufweist, um die Breite der dort anfallenden und möglichen Änderungen unterworfenen Aufgaben flexibel abzubilden (vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 -, Juris).

    Überprüfbar ist die "Eingruppierung" nur auf einen Bewertungsfehler hin, d.h. ob der Dienstherr einen zutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt, zu beachtende rechtliche Begriffe zutreffend angewandt, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe beachtet und sonst frei von Willkür entschieden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 4 S 33/12

    Zuweisung eines Beamten zu einer Personalserviceagentur der Deutschen Telekom -

    Die dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit im Sinne dieser Regelung muss sich sowohl auf das dem Statusamt des Beamten entsprechende abstrakte Tätigkeitsfeld als auch auf die dem Statusamt sowie dem abstrakten Tätigkeitsfeld entsprechende konkrete Tätigkeit beziehen, da nur so die sich aus dem Status des Beamten ergebenden Rechte im Rahmen der Beschäftigung bei einem Tochter- oder Enkelunternehmen der DTAG gewahrt werden können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 -, Juris und vom 28.06.2010 - 4 S 2423/09 -).

    Dies aber ist etwa der Fall, wenn die Aktiengesellschaft ihre Zuweisungen so gestaltet, dass die wesentlichen Entscheidungen über den Einsatz eines zugewiesenen Beamten - sei es bei der Bestimmung des abstrakten Tätigkeitsfelds, sei es bei der Zuweisung der konkreten Tätigkeit - durch die Tochtergesellschaft getroffen werden können oder sogar müssen (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 16.12.2010, a.a.O. und vom 19.03.2009 - 4 S 3311/08 -, Juris).

    Sie hat lediglich sicherzustellen, dass der Beamte die ihm zugewiesene "konkrete" Tätigkeit tatsächlich ausüben kann, und ihn dabei durch etwa erforderliche Anordnungen anzuleiten (vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.2010, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 29.06.2011 - 1 Bs 35/11

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Telekombeamten; Zuweisung; gehobener Dienst

    Diese muss sich sowohl auf das dem Statusamt entsprechende abstrakte Tätigkeitsfeld des Beamten als auch auf die dem Statusamt sowie dem abstrakten Tätigkeitsfeld entsprechende konkrete Tätigkeit beziehen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.12.2010, 4 S 2403/10, OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.1.2009, ZBR 2009, 279).

    Hieraus folgt, dass der Inhalt des Aufgabenkreises vom Dienstherrn selbst festgelegt werden muss (so im Ergebnis die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Münster, Beschl. v. 31.3.2010, 1 B 1541/09, juris; Beschl. v. 16.3.2009, 1 B 1650/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.1.2010, DVBl. 2010, 382; VGH München, Urt. v. 28.1.2010, DVBl. 2010, S. 593 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.12.2010, 4 S 2403/10, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 3.2.2009, DVBl. 2009, S. 468).

  • OVG Hamburg, 07.04.2011 - 1 Bs 37/11

    Zum Anspruch eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten auf

    Diese muss sich sowohl auf das dem Statusamt entsprechende abstrakte Tätigkeitsfeld des Beamten als auch auf die dem Statusamt sowie dem abstrakten Tätigkeitsfeld entsprechende konkrete Tätigkeit beziehen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.12.2010, 4 S 2403/10, OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.1.2009, ZBR 2009, 279).

    Hieraus folgt, dass der Inhalt des Aufgabenkreises vom Dienstherrn selbst festgelegt werden muss (so im Ergebnis die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Münster, Beschl. v. 31.3.2010, 1 B 1541/09, juris; Beschl. v. 16.3.2009, 1 B 1650/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.1.2010, DVBl. 2010, 382; VGH München, Urt. v. 28.1.2010, DVBl. 2010, S. 593 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.12.2010, 4 S 2403/10, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 3.2.2009, DVBl. 2009, S. 468).

  • VG Karlsruhe, 17.06.2011 - 4 K 914/11

    Hier wohl keine dauerhafte Zuweisung einer amtsentsprechenden "abstrakten"

    Die dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit im Sinne von 84 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG muss sich sowohl auf das dem Statusamt entsprechende abstrakte Tätigkeitsfeld des Beamten als auch auf die dem Statusamt sowie dem abstrakten Tätigkeitsfeld entsprechende konkrete Tätigkeit beziehen (vg. VGH Bad.-Würtl., Beschl, v. 16.12.2010 - 4 S 2403/10 -, unter Hinweis auf Beschl. v. 28.06.2010 - 4 5 2423/09 -, OVG Niedersachsen, Beschlüsse v. 27.01.2009 - 5 ME 427/08 -, ZER 2009, 279 u. v. 28.01.2010 - 5 ME 191/09 -, DVBI 2010, 382), da nur so die sich aus dem Status des Beamten ergebenden Rechte bei der Beschäftigung bei einem Tochter- oder.

    Die im begründenden - nicht im verfügenden - Teil des Bescheids vom 10.03.2011 als Inhalt des zugewiesenen Arbeitspostens benannten Aufgaben sind ätler Voraussicht nach ebenfalls nicht geeignet, das abstrakte Täligkeitsfeld hinreichend zu bestimmen {vgl. zum abstrakten Tätigkeitsfeld des Projektmanagers! VGH Bad.-Württ" Beschl. v. 01.03.2011 - 4 5 16/11 - u. v. 16, 12.2010 - 4 S 2403/10 -, OVG NW, Beschl. v. 31.03.2010 - 1 B 1556/09 - juris; zum Referent: OVG Hamburg, Beschl. v. 07.04.2011 - 1 Bs 37/11 - und OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2031 - OVG 6 5 44.10 - juris; a,A.: OVG Nie- :v.:18.05,2011.- 5,ME.! st und 5 ME 38711 "Bayer, VGH,.

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 5/11

    Die dauerhafte Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter-

    Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit den gravierenden Veränderungen im Bereich der Telekommunikation eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsbilder verbunden ist und dass das abstrakte Tätigkeitsfeld und der konkrete Arbeitsposten der Sachbearbeiterin Backoffice durch den in der angegriffenen Verfügung vom 10. November 2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15. Dezember 2010 enthaltenen Aufgabenkatalog hinreichend bestimmt sind (vgl. ebenso zur Kundenberaterin VGH Kassel, Beschluss vom 2.3.2011, a. a. O.; zum Projektmanager VGH München, Beschluss vom 1.2.2011, a. a. O.; OVG Koblenz, Beschluss vom 9.2.2011, a. a. O.; zum Referenten Managementsupport VGH München, Beschluss vom 29.3.2011 - 6 CS 11.273 -, juris, und Beschluss vom 30.3.2011, a. a. O.; a. A. zur Sachbearbeiterin Backoffice OVG Hamburg, Beschluss vom 2.3.2011 - 1 Bs 14/11 -, V. n. b.; zum Service Center Agent Backoffice OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.11.2010 - OVG 6 S 29.10 -, V. n. b.; zum Projektmanager VGH Mannheim, Beschluss vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 -, juris, und Beschluss vom 1.3.2011 - 4 S 16/11 -, V. n. b.; OVG Münster, Beschluss vom 31.3.2010 - 1 B 1556/09 -, juris; zur Referentin OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.3.2011 - OVG 6 S 44.10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 321/10

    Die dauerhafte Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter-

    Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit den gravierenden Veränderungen im Bereich der Telekommunikation eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsbilder verbunden ist und dass das abstrakte Tätigkeitsfeld und der konkrete Arbeitsposten des Projektmanagers durch den in der angegriffenen Verfügung enthaltenen Aufgabenkatalog hinreichend bestimmt sind (vgl. ebenso zum Projektmanager VGH München, Beschluss vom 1.2.2011, a. a. O.; OVG Koblenz, Beschluss vom 9.2.2011, a. a. O.; zum Referenten Managementsupport VGH München, Beschluss vom 29.3.2011 - 6 CS 11.273 -, juris, und Beschluss vom 30.3.2011, a. a. O.; zur Kundenberaterin VGH Kassel, Beschluss vom 2.3.2011, a. a. O.; a. A. zum Projektmanager VGH Mannheim, Beschluss vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 -, juris, und Beschluss vom 1.3.2011 - 4 S 16/11 -, V. n. b.; OVG Münster, Beschluss vom 31.3.2010 - 1 B 1556/09 -, juris; zur Referentin OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.3.2011 - OVG 6 S 44.10 -, juris; zum Service Center Agent Backoffice OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.11.2010 - OVG 6 S 29.10 -, V. n. b.; zum Sachbearbeiter Backoffice OVG Hamburg, Beschluss vom 2.3.2011 - 1 Bs 14/11 -, V. n. b.).
  • VG Minden, 04.05.2012 - 10 K 823/11

    Verwaltungsamtfrau hat Anspruch auf eine dem Statusamt entsprechende Verwendung

    vgl. zur fehlenden Bewerbungsverpflichtung in einem solchen Fall BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126/07 - ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 S 2403/10 -, wonach durch Art. 143 b Abs. 3 Satz 1 GG klargestellt wird, dass auch bei den Postnachfolgeunternehmen - also juristischen Personen des Privatrechts - die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG anerkannten Strukturprinzipien des Beamtenrechts bei der Weiterbeschäftigung der Beamten der Deutschen Bundespost uneingeschränkt Anwendung finden; vgl. explizit für den Bereich der Beklagten BVerwG, Beschluss vom 02. Dezember 2009 - 6 PB 33/09 -, juris, sowie den Aufsatz von Günther "Ernennung zum Beamten und Rechtsformmissbrauch" , ZBR Heft 7-8/2011, Seite 225 (232 f.).
  • OVG Bremen, 08.05.2013 - 2 B 214/12

    Amtsangemessenheit einer Tätigkeit als Referentin Managementsupport für eine

    Da die aufnehmenden Unternehmen weder Dienstherrenbefugnisse besitzen noch an die beamtenrechtlichen Vorgaben gebunden sind, muss die Verwendung der Beamten auf einem amtsangemessenen Arbeitsposten durch das Postnachfolgeunternehmen selbst in Ausübung der Dienstherrenbefugnisse mittels Zuweisung sichergestellt werden (vgl. HambOVG, Beschl. vom 29.06.2011 - 1 Bs 35/11; BayVGH, Beschl. vom 09.08.2011 - 6 CS 11.1405; VGH BW, Beschl. vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 - sämtlich [...]).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 38/11

    Die dauerhafte Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter-

    Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit den gravierenden Veränderungen im Bereich der Telekommunikation eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsbilder verbunden ist und dass das abstrakte Tätigkeitsfeld und der konkrete Arbeitsposten des Senior Experten durch den in der angegriffenen Verfügung enthaltenen Aufgabenkatalog hinreichend bestimmt sind (vgl. ebenso zum Projektmanager VGH München, Beschluss vom 1.2.2011, a. a. O.; OVG Koblenz, Beschluss vom 9.2.2011, a. a. O.; zum Referenten Managementsupport VGH München, Beschluss vom 29.3.2011 - 6 CS 11.273 -, juris, und Beschluss vom 30.3.2011, a. a. O.; zur Kundenberaterin VGH Kassel, Beschluss vom 2.3.2011, a. a. O.; a. A. zum Projektmanager VGH Mannheim, Beschluss vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 -, juris, und Beschluss vom 1.3.2011 - 4 S 16/11 -, V. n. b.; OVG Münster, Beschluss vom 31.3.2010 - 1 B 1556/09 -, juris; zur Referentin OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.3.2011 - OVG 6 S 44.10 -, juris; zum Service Center Agent Backoffice OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.11.2010 - OVG 6 S 29.10 -, V. n. b.; zum Sachbearbeiter Backoffice OVG Hamburg, Beschluss vom 2.3.2011 - 1 Bs 14/11 -, V. n. b.).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 81/11

    Die dauerhafte Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter-

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2011 - 5 OA 317/11

    Festsetzung des Auffangwerts in Höhe von 5000 EUR unabhängig von der

  • VG Karlsruhe, 21.12.2011 - 1 K 2987/11

    Zuweisung einer Tätigkeit als Sachbearbeiter bei VCS

  • OVG Hamburg, 22.02.2011 - 1 Bs 280/10

    Beschwerde gegen Sofortvollzug eine Zuweisung mit der konkreten Tätigkeit

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